Finanzbehörden und Verfahren

Fristen sichern. Positionen fundiert vertreten.

Die Hansagruppe begleitet Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen im Kontakt mit Finanzbehörden – von der Prüfung steuerlicher Bescheide über Einspruchs- und Änderungsverfahren bis zur Außenprüfung und zum finanzgerichtlichen Verfahren.

Begleitung bei Verfahren mit Finanzbehörden durch die Hansagruppe KI-generierte Illustration

Leistungsspektrum

Finanzbehörden und Verfahren

Steuerliche Verfahren verlangen klare Fristenkontrolle, vollständige Unterlagen und eine sachlich belastbare Argumentation. Wir strukturieren den Vorgang und vertreten Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Stellen.

01

Prüfung von Steuerbescheiden

Wir prüfen Steuer- und Feststellungsbescheide, vergleichen sie mit den eingereichten Erklärungen und identifizieren Abweichungen, Vorbehalte und verfahrensrechtlichen Handlungsbedarf.

02

Einspruchsverfahren

Wir prüfen Erfolgsaussichten, sichern die Einspruchsfrist und formulieren eine nachvollziehbare steuerliche und rechtliche Begründung.

03

Änderungs- und Korrekturverfahren

Wir klären, ob ein Bescheid im Wege eines Änderungsantrags oder aufgrund gesetzlicher Korrekturvorschriften geändert werden kann.

04

Aussetzung der Vollziehung

Führt ein Rechtsbehelf nicht automatisch zu einem Zahlungsaufschub, prüfen wir einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und bereiten die erforderliche Begründung vor.

05

Außen- und Betriebsprüfungen

Wir bereiten Prüfungsunterlagen vor, begleiten die Kommunikation mit der Finanzverwaltung und unterstützen bei Schlussbesprechung und Auswertung des Prüfungsberichts.

06

Anfragen und Sachverhaltsaufklärung

Wir beantworten Rückfragen der Finanzbehörden, bereiten Nachweise auf und sorgen für eine vollständige, konsistente Darstellung des steuerlich relevanten Sachverhalts.

07

Finanzgerichtliche Verfahren

Nach einer Einspruchsentscheidung prüfen wir die nächsten Schritte, bereiten den Streitstoff auf und koordinieren die Vertretung im finanzgerichtlichen Verfahren.

08

Stundung, Zahlung und Vollstreckung

Bei Zahlungs- oder Vollstreckungsfragen prüfen wir die verfahrensrechtlichen Möglichkeiten und stimmen das weitere Vorgehen mit der zuständigen Finanzbehörde ab.

Orientierung

Häufige Fragen zu Finanzbehörden und Verfahren

Wie lange kann gegen einen Steuerbescheid Einspruch eingelegt werden?

Die reguläre Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts. Da für die Fristberechnung der konkrete Einzelfall maßgeblich ist, sollte ein Bescheid unmittelbar nach Zugang geprüft werden.

Muss ein Einspruch sofort vollständig begründet werden?

Zur Fristwahrung kann zunächst die eindeutige Einlegung des Einspruchs genügen. Die Begründung und erforderliche Unterlagen sollten anschließend geordnet und innerhalb gesetzter Fristen nachgereicht werden.

Stoppt ein Einspruch automatisch die Zahlung?

Nein. Ein Einspruch hemmt die Vollziehung des angefochtenen Bescheids grundsätzlich nicht. In geeigneten Fällen kann zusätzlich eine Aussetzung der Vollziehung beantragt werden.

Kann das Finanzamt den gesamten Steuerfall erneut prüfen?

Im Einspruchsverfahren wird der angefochtene Verwaltungsakt grundsätzlich erneut geprüft. Deshalb sollten mögliche Chancen und Risiken vorab sorgfältig bewertet werden.

Wie unterstützt die Hansagruppe bei einer Betriebsprüfung?

Wir prüfen die Prüfungsanordnung, bereiten Unterlagen und Ansprechpartner vor, begleiten Rückfragen und unterstützen bei Schlussbesprechung, Prüfungsbericht und Folgebescheiden.

Wann kommt ein finanzgerichtliches Verfahren in Betracht?

Ein finanzgerichtliches Verfahren kann insbesondere nach einer ablehnenden Einspruchsentscheidung in Betracht kommen. Vorher sollten Streitwert, Erfolgsaussichten, Aufwand und Risiken sorgfältig geprüft werden.

Welche Unterlagen werden für die Prüfung eines Bescheids benötigt?

Regelmäßig werden der vollständige Bescheid, die zugehörige Steuererklärung, Berechnungen, Schriftverkehr und die entscheidungsrelevanten Nachweise benötigt.

Persönlich für Sie da

Ihre Ansprechpartner für Finanzbehörden und Verfahren

Wählen Sie den passenden Ansprechpartner. Unsere sechs Partner stimmen die weitere Bearbeitung innerhalb der Hansagruppe fachübergreifend ab.