Finanzbehörden und Verfahren
Fristen sichern. Positionen fundiert vertreten.
Die Hansagruppe begleitet Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen im Kontakt mit Finanzbehörden – von der Prüfung steuerlicher Bescheide über Einspruchs- und Änderungsverfahren bis zur Außenprüfung und zum finanzgerichtlichen Verfahren.
KI-generierte Illustration
Leistungsspektrum
Finanzbehörden und Verfahren
Steuerliche Verfahren verlangen klare Fristenkontrolle, vollständige Unterlagen und eine sachlich belastbare Argumentation. Wir strukturieren den Vorgang und vertreten Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Stellen.
Prüfung von Steuerbescheiden
Wir prüfen Steuer- und Feststellungsbescheide, vergleichen sie mit den eingereichten Erklärungen und identifizieren Abweichungen, Vorbehalte und verfahrensrechtlichen Handlungsbedarf.
Einspruchsverfahren
Wir prüfen Erfolgsaussichten, sichern die Einspruchsfrist und formulieren eine nachvollziehbare steuerliche und rechtliche Begründung.
Änderungs- und Korrekturverfahren
Wir klären, ob ein Bescheid im Wege eines Änderungsantrags oder aufgrund gesetzlicher Korrekturvorschriften geändert werden kann.
Aussetzung der Vollziehung
Führt ein Rechtsbehelf nicht automatisch zu einem Zahlungsaufschub, prüfen wir einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und bereiten die erforderliche Begründung vor.
Außen- und Betriebsprüfungen
Wir bereiten Prüfungsunterlagen vor, begleiten die Kommunikation mit der Finanzverwaltung und unterstützen bei Schlussbesprechung und Auswertung des Prüfungsberichts.
Anfragen und Sachverhaltsaufklärung
Wir beantworten Rückfragen der Finanzbehörden, bereiten Nachweise auf und sorgen für eine vollständige, konsistente Darstellung des steuerlich relevanten Sachverhalts.
Finanzgerichtliche Verfahren
Nach einer Einspruchsentscheidung prüfen wir die nächsten Schritte, bereiten den Streitstoff auf und koordinieren die Vertretung im finanzgerichtlichen Verfahren.
Stundung, Zahlung und Vollstreckung
Bei Zahlungs- oder Vollstreckungsfragen prüfen wir die verfahrensrechtlichen Möglichkeiten und stimmen das weitere Vorgehen mit der zuständigen Finanzbehörde ab.
Orientierung
Häufige Fragen zu Finanzbehörden und Verfahren
Wie lange kann gegen einen Steuerbescheid Einspruch eingelegt werden?
Die reguläre Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts. Da für die Fristberechnung der konkrete Einzelfall maßgeblich ist, sollte ein Bescheid unmittelbar nach Zugang geprüft werden.
Muss ein Einspruch sofort vollständig begründet werden?
Zur Fristwahrung kann zunächst die eindeutige Einlegung des Einspruchs genügen. Die Begründung und erforderliche Unterlagen sollten anschließend geordnet und innerhalb gesetzter Fristen nachgereicht werden.
Stoppt ein Einspruch automatisch die Zahlung?
Nein. Ein Einspruch hemmt die Vollziehung des angefochtenen Bescheids grundsätzlich nicht. In geeigneten Fällen kann zusätzlich eine Aussetzung der Vollziehung beantragt werden.
Kann das Finanzamt den gesamten Steuerfall erneut prüfen?
Im Einspruchsverfahren wird der angefochtene Verwaltungsakt grundsätzlich erneut geprüft. Deshalb sollten mögliche Chancen und Risiken vorab sorgfältig bewertet werden.
Wie unterstützt die Hansagruppe bei einer Betriebsprüfung?
Wir prüfen die Prüfungsanordnung, bereiten Unterlagen und Ansprechpartner vor, begleiten Rückfragen und unterstützen bei Schlussbesprechung, Prüfungsbericht und Folgebescheiden.
Wann kommt ein finanzgerichtliches Verfahren in Betracht?
Ein finanzgerichtliches Verfahren kann insbesondere nach einer ablehnenden Einspruchsentscheidung in Betracht kommen. Vorher sollten Streitwert, Erfolgsaussichten, Aufwand und Risiken sorgfältig geprüft werden.
Welche Unterlagen werden für die Prüfung eines Bescheids benötigt?
Regelmäßig werden der vollständige Bescheid, die zugehörige Steuererklärung, Berechnungen, Schriftverkehr und die entscheidungsrelevanten Nachweise benötigt.
Persönlich für Sie da
Ihre Ansprechpartner für Finanzbehörden und Verfahren
Wählen Sie den passenden Ansprechpartner. Unsere sechs Partner stimmen die weitere Bearbeitung innerhalb der Hansagruppe fachübergreifend ab.
Michael Klein
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Partner · Geschäftsführer
Standort Bonn-Beuel
0228 / 97573-0 m.klein@hansagruppe.de Zum Profil →Bernd Schubert
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Partner · Geschäftsführer
Standort Köln-Junkersdorf
0221 / 78 80 12-40 b.schubert@hansagruppe.de Zum Profil →Marcus Wolf
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Partner · Geschäftsführer
Standort Köln-Junkersdorf
0221 / 78 80 12-20 m.wolf@hansagruppe.de Zum Profil →Christian Feit
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Partner · Geschäftsführer
Standort Solingen
0212 / 25 433-282 c.feit@hansagruppe.de Zum Profil →Andrea Feit
Steuerberaterin
Partnerin
Standort Solingen
0212 / 380 9368 a.feit@hansagruppe.de Zum Profil →Ralf Brachschoss
Steuerberater
Partner · Geschäftsführer
Standort Köln-Junkersdorf
0221 / 995 990-30 r.brachschoss@hansagruppe.de Zum Profil →