Grundsteuerreform
Neue Grundsteuer verstehen. Bescheide sicher prüfen.
Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben. In Nordrhein-Westfalen gilt das Bundesmodell. Wir unterstützen Eigentümer, Unternehmen und Vermögensverwaltungen bei der Prüfung von Grundsteuerwert, Messbetrag und kommunalem Grundsteuerbescheid sowie bei notwendigen Änderungsanzeigen.
Was jetzt gilt
Die wichtigsten Punkte seit 2025.
Die Neubewertung ist abgeschlossen. Jetzt stehen die kommunale Festsetzung, die Prüfung der Bescheide und die laufende Aktualisierung der Grundstücksdaten im Mittelpunkt.
Neues Recht seit 2025
Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach den reformierten Bewertungs- und Berechnungsvorschriften erhoben.
Bundesmodell in NRW
Nordrhein-Westfalen wendet das Grundsteuer-Bundesmodell an. Andere Bundesländer nutzen teilweise eigene Bewertungsmodelle.
Hebesatz durch die Kommune
Städte und Gemeinden legen den Hebesatz selbst fest. In NRW können dabei unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke vorgesehen werden.
Belastung kann sich verändern
Auch bei insgesamt aufkommensneutraler Reform kann die individuelle Grundsteuer steigen, sinken oder unverändert bleiben.
Dreistufiges Verfahren
So entsteht die jährliche Grundsteuer.
Drei Größen greifen ineinander. Fehler auf einer früheren Stufe wirken sich auf alle folgenden Bescheide aus.
Grundsteuerwert
Das Finanzamt stellt den Wert des Grundstücks auf Grundlage des jeweils geltenden Bewertungsmodells fest.
Steuermesszahl
Die gesetzliche Steuermesszahl wird auf den festgestellten Grundsteuerwert angewendet.
Hebesatz
Die Stadt oder Gemeinde bestimmt den Hebesatz und setzt damit die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer fest.
Bescheide richtig einordnen
Drei Bescheide – zwei verschiedene Behörden.
Grundsteuerwert und Messbetrag werden vom Finanzamt festgesetzt. Die Kommune berechnet daraus die zu zahlende Grundsteuer. Deshalb muss ein möglicher Fehler auf der richtigen Ebene angegriffen werden.
Grundsteuerwert-Bescheid
Enthält die steuerliche Bewertung des Grundstücks und ist Grundlagenbescheid für die weiteren Berechnungsschritte.
Grundsteuermess-Bescheid
Setzt den Messbetrag aus Grundsteuerwert und gesetzlicher Steuermesszahl fest.
Kommunaler Grundsteuer-Bescheid
Enthält Hebesatz, Jahressteuer und Zahlungsbeträge. Erst dieser Bescheid löst die konkrete Zahlungspflicht aus.
Handlungsbedarf
Was Eigentümer jetzt prüfen sollten.
Grundstücksdaten
Fläche, Grundstücksart, Nutzung, Baujahr und weitere Bewertungsmerkmale mit den tatsächlichen Verhältnissen abgleichen.
Messbetrag
Prüfen, ob der im kommunalen Bescheid verwendete Messbetrag mit dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts übereinstimmt.
Hebesatz und Grundstücks-Gruppe
Kontrollieren, welcher kommunale Hebesatz angewendet wurde und ob das Grundstück korrekt als Wohn- oder Nichtwohngrundstück erfasst ist.
Änderungen anzeigen
Relevante Veränderungen bei Nutzung, Fläche, Bebauung oder Eigentumsverhältnissen müssen auf ihre Anzeigepflicht geprüft werden.
Fristen beachten
Einsprüche gegen Grundsteuerwert- oder Messbescheide sind grundsätzlich innerhalb eines Monats einzulegen.
Mehrere Objekte koordinieren
Bei umfangreichem Immobilienbestand sollten Bescheide, Fristen und Änderungsanzeigen zentral dokumentiert und laufend überwacht werden.
Häufige Fragen
Das Wichtigste zur neuen Grundsteuer.
Seit wann gilt die neue Grundsteuer?
Die reformierte Grundsteuer wird seit dem 1. Januar 2025 erhoben. Die früheren Einheitswerte sind für die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr maßgeblich.
Welches Modell gilt in Nordrhein-Westfalen?
Nordrhein-Westfalen wendet das Bundesmodell an. Andere Bundesländer haben teilweise eigene Landesmodelle eingeführt.
Wer legt die Höhe der Grundsteuer fest?
Das Finanzamt stellt Grundsteuerwert und Messbetrag fest. Die Stadt oder Gemeinde bestimmt den Hebesatz und erlässt den endgültigen Grundsteuerbescheid.
Warum ist meine Grundsteuer trotz Aufkommensneutralität gestiegen?
Aufkommensneutralität bezieht sich auf das gesamte Grundsteueraufkommen einer Kommune, nicht auf jedes einzelne Grundstück. Die individuelle Belastung kann deshalb steigen, sinken oder gleich bleiben.
Gegen welchen Bescheid muss Einspruch eingelegt werden?
Fehler bei Bewertung oder Messbetrag müssen grundsätzlich gegen den jeweiligen Bescheid des Finanzamts geltend gemacht werden. Fragen zu Hebesatz, Zahlung oder kommunaler Berechnung betreffen dagegen den Bescheid der Stadt oder Gemeinde.
Wie lang ist die Einspruchsfrist?
Die Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des jeweiligen Steuerbescheids.
Was ist die Grundsteuer C?
Gemeinden können seit 2025 für baureife, aber unbebaute Grundstücke unter bestimmten Voraussetzungen einen erhöhten Hebesatz festsetzen.
Müssen Änderungen am Grundstück gemeldet werden?
Relevante Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse können eine Anzeige oder neue Feststellung erforderlich machen. Dazu gehören je nach Einzelfall insbesondere Änderungen von Nutzung, Fläche oder Bebauung.
Bescheide im Blick behalten
Grundsteuerwerte und Bescheide fachlich prüfen lassen.
Wir unterstützen bei der Einordnung der Bescheide, bei Einspruchsfragen und bei laufenden Änderungen Ihrer Grundstücksdaten.
