Jahresabschlüsse

Zahlen verlässlich abschließen. Entscheidungen fundiert vorbereiten.

Ein sorgfältig erstellter Jahresabschluss erfüllt gesetzliche Anforderungen und schafft zugleich eine belastbare Grundlage für unternehmerische Entscheidungen. Die Hansagruppe begleitet Unternehmen von der Aufbereitung der Buchhaltungsdaten über Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bis zur steuerlichen Einordnung, Offenlegung und Besprechung der Ergebnisse.

Erstellung und Beratung zu Jahresabschlüssen bei der Hansagruppe KI-generierte Illustration

Leistungsspektrum

Jahresabschlüsse strukturiert und aussagekräftig erstellen

Wir bereiten Abschlussunterlagen sorgfältig auf, berücksichtigen handels- und steuerrechtliche Anforderungen und schaffen transparente Grundlagen für Banken, Gesellschafter, Finanzbehörden und die Unternehmensleitung.

01

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Wir erstellen Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung auf Grundlage der laufenden Buchführung und der erforderlichen Abschlussarbeiten.

02

Handels- und Steuerbilanz

Handelsrechtliche und steuerrechtliche Wertansätze werden nachvollziehbar abgegrenzt und auf die jeweilige Unternehmenssituation abgestimmt.

03

Anhang und ergänzende Unterlagen

Soweit erforderlich, erstellen und koordinieren wir Anhang, Kontennachweise und weitere Bestandteile der Rechnungslegung.

04

Abschlussbuchungen und Bewertungen

Rückstellungen, Abgrenzungen, Abschreibungen und weitere Abschlusspositionen werden geprüft, bewertet und ordnungsgemäß verbucht.

05

Plausibilitätsbeurteilungen

Auf Wunsch ergänzen wir die Abschlusserstellung um eine Plausibilitätsbeurteilung nach den berufsrechtlichen Anforderungen.

06

E-Bilanz und steuerliche Übermittlung

Wir bereiten die erforderlichen Datensätze auf und übernehmen die elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung.

07

Offenlegung und Hinterlegung

Offenlegungspflichtige Unterlagen werden entsprechend Unternehmensgröße und Rechtsform für das Unternehmensregister vorbereitet und fristgerecht übermittelt.

08

Abschlussanalyse und Besprechung

Wir erläutern Ergebnisse, Kennzahlen und Entwicklungen und zeigen mögliche steuerliche sowie betriebswirtschaftliche Handlungsfelder auf.

Orientierung

Häufige Fragen zu Jahresabschlüssen

Aus welchen Bestandteilen besteht ein Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss besteht grundsätzlich aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Abhängig von Rechtsform und Größenklasse können insbesondere ein Anhang und weitere Rechnungslegungsunterlagen hinzukommen.

Welche Unterlagen werden für die Erstellung benötigt?

Benötigt werden insbesondere eine vollständig abgestimmte Buchführung, Kontennachweise, Inventurunterlagen, Verträge, Darlehensübersichten sowie Informationen zu Rückstellungen, offenen Vorgängen und besonderen Geschäftsvorfällen.

Was ist der Unterschied zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz?

Die Handelsbilanz richtet sich nach handelsrechtlichen Vorschriften, die Steuerbilanz nach den steuerlichen Bewertungsvorgaben. Abweichende Wertansätze werden im Rahmen der Abschlusserstellung berücksichtigt und dokumentiert.

Was ist eine E-Bilanz?

Als E-Bilanz werden die strukturierten Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnungsdaten bezeichnet, die nach der steuerlichen Taxonomie elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

Muss jeder Jahresabschluss veröffentlicht werden?

Ob und in welchem Umfang Unterlagen offenzulegen oder zu hinterlegen sind, hängt insbesondere von Rechtsform, Unternehmensgröße und Geschäftsjahr ab. Wir prüfen die konkreten Anforderungen für Ihr Unternehmen.

Wo werden Jahresabschlüsse offengelegt?

Rechnungslegungsunterlagen für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen, werden grundsätzlich direkt an das Unternehmensregister übermittelt.

Welche Frist gilt für die Offenlegung?

Die Offenlegung muss grundsätzlich spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erfolgen. Für einzelne Unternehmen oder besondere Berichtsanforderungen können abweichende Fristen gelten.

Was passiert bei einer verspäteten Offenlegung?

Werden offenlegungspflichtige Unterlagen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig übermittelt, kann das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren einleiten.

Persönlich für Sie da

Ihre Ansprechpartner für Jahresabschlüsse

Wählen Sie den passenden Ansprechpartner oder den für Sie günstigsten Standort. Unsere sechs Partner stimmen die weitere Bearbeitung innerhalb der Hansagruppe fachübergreifend ab.