Nachfolge und Übertragung
Vermögen und Unternehmen vorausschauend übertragen.
Eine gelungene Nachfolge verbindet wirtschaftliche Ziele, persönliche Vorstellungen und steuerliche Rahmenbedingungen. Die Hansagruppe unterstützt Unternehmer, Gesellschafter und Familien bei der Planung und Umsetzung von Unternehmens- und Vermögensübertragungen – strukturiert, frühzeitig und abgestimmt auf die jeweilige Lebens- und Unternehmenssituation.
KI-generierte Illustration
Leistungsspektrum
Nachfolge frühzeitig planen und steuerlich strukturieren
Wir analysieren Ausgangslage, Vermögenswerte und Ziele und entwickeln daraus eine tragfähige Struktur für Übergabe, Schenkung, Verkauf oder schrittweise Beteiligung der nächsten Generation.
Nachfolgekonzept entwickeln
Persönliche, unternehmerische und steuerliche Ziele werden zusammengeführt und in einen realistischen Fahrplan übersetzt.
Unternehmensbewertung
Unternehmenswerte und Beteiligungen werden als Grundlage für Übertragung, Verkauf, Ausgleichsregelungen und steuerliche Entscheidungen ermittelt.
Vorweggenommene Erbfolge
Wir begleiten die schrittweise Übertragung zu Lebzeiten und prüfen, wie Freibeträge, Zeiträume und familiäre Ziele sinnvoll berücksichtigt werden können.
Schenkung und Erbschaft
Erbschaft- und schenkungsteuerliche Folgen werden analysiert, erklärt und in die Gesamtstruktur der Übertragung eingebunden.
Betriebsvermögen übertragen
Wir prüfen Voraussetzungen, Begünstigungen, Behaltensregelungen und mögliche steuerliche Risiken bei der Übertragung von Unternehmen und Beteiligungen.
Verkauf und entgeltliche Nachfolge
Bei einer Veräußerung unterstützen wir bei steuerlicher Strukturierung, Kaufpreisaufteilung und Bewertung der finanziellen Auswirkungen.
Gesellschaftsstruktur anpassen
Bestehende Rechtsformen und Beteiligungsverhältnisse werden auf ihre Eignung für die geplante Nachfolge geprüft und bei Bedarf neu strukturiert.
Umsetzung und laufende Begleitung
Wir koordinieren steuerliche Schritte, begleiten Abstimmungen mit Rechtsanwälten und Notaren und überwachen die vereinbarten Folgemaßnahmen.
Orientierung
Häufige Fragen zu Nachfolge und Übertragung
Wann sollte eine Unternehmensnachfolge geplant werden?
Möglichst frühzeitig. Eine längere Vorbereitungszeit schafft Spielraum für Bewertung, gesellschaftsrechtliche Anpassungen, steuerliche Gestaltung und die schrittweise Einbindung der Nachfolger.
Welche Formen der Übertragung kommen infrage?
Möglich sind unter anderem Schenkung, Erbfolge, Verkauf, schrittweise Beteiligung oder Kombinationen daraus. Welche Struktur geeignet ist, hängt von Unternehmen, Familie, Finanzierung und persönlichen Zielen ab.
Warum ist eine Unternehmensbewertung wichtig?
Die Bewertung bildet eine Grundlage für Kaufpreise, Ausgleichszahlungen, Pflichtteilsfragen und steuerliche Bemessungsgrundlagen. Sie schafft zudem Transparenz für alle Beteiligten.
Kann Betriebsvermögen steuerlich begünstigt übertragen werden?
Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sieht unter bestimmten Voraussetzungen Begünstigungen für Betriebsvermögen vor. Entscheidend sind insbesondere Art und Zusammensetzung des Vermögens sowie die Einhaltung gesetzlicher Folgepflichten.
Welche Rolle spielen Behaltensfristen?
Steuerliche Begünstigungen können an Behaltens- und Lohnsummenregelungen geknüpft sein. Werden diese nicht eingehalten, können gewährte Vergünstigungen ganz oder teilweise rückwirkend entfallen.
Ist eine Übertragung zum Buchwert möglich?
Bei unentgeltlichen Übertragungen von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Buchwertfortführung möglich sein. Die Voraussetzungen müssen für den konkreten Fall geprüft werden.
Müssen Rechtsanwälte oder Notare eingebunden werden?
Je nach Übertragungsweg und Rechtsform sind rechtliche und notarielle Schritte erforderlich. Wir stimmen die steuerliche Konzeption mit den beteiligten Rechtsberatern und Notaren ab.
Kann die Übertragung schrittweise erfolgen?
Ja. Eine schrittweise Übertragung kann sinnvoll sein, um Verantwortung, Beteiligung und Vermögen über einen längeren Zeitraum zu übergeben. Die steuerlichen und wirtschaftlichen Folgen sollten dabei frühzeitig abgestimmt werden.
Persönlich für Sie da
Ihre Ansprechpartner für Nachfolge und Übertragung
Unsere Partner begleiten Sie bei der steuerlichen Strukturierung, Bewertung und Umsetzung von Nachfolge- und Übertragungsvorhaben.
Michael Klein
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Partner · Geschäftsführer
Standort Bonn-Beuel
0228 / 97573-0 m.klein@hansagruppe.de Zum Profil →Bernd Schubert
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Partner · Geschäftsführer
Standort Köln-Junkersdorf
0221 / 78 80 12-40 b.schubert@hansagruppe.de Zum Profil →Marcus Wolf
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Partner · Geschäftsführer
Standort Köln-Junkersdorf
0221 / 78 80 12-20 m.wolf@hansagruppe.de Zum Profil →Christian Feit
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